Minett-Kompost
Neue Annahme-Regelung für Bioabfälle ab dem 2. April 2007
Grünabfälle von Privatpersonen/-haushalten aus den Syndikatsgemeinden werden weiterhin bis zu einem Volumen von 1 m3 kostenfrei angenommen, wenn diese direkt vom Abfallproduzenten angeliefert werden. Die Kosten hierfür werden wie gewohnt den Gemeinden in Rechnung gestellt.
Wenn diese Grünabfälle jedoch nicht von der Privatperson selber im Kompostwerk angeliefert werden, sondern über einen Gewerbebetrieb, so muss der Gewerbebetrieb mittels eines Zertifikates sowohl die Herkunft der Abfälle durch den Privathaushalt als auch die Übernahme der Kosten durch die jeweilige Gemeinde nachweisen.
Die Bestätigung der Übernahme der Verwertungskosten durch die jeweilige Gemeinde muss immer auch dann vorliegen, wenn Abfälle von einem Volumen von mehr als 1 m3 angeliefert werden, auch wenn diese direkt durch den Privathaushalt angeliefert werden.
Bei Anlieferungen, für die kein Zertifikat vorliegt (Ausnahmen: Privathaushalte unter 1 m3) werden dem Lieferanten direkt die Verarbeitungskosten von 43.- Euro (Index 668,46) pro to Grünabfall vom Syndikat Minett-Kompost in Rechnung gestellt.
Der Bürger erhält das Zertifikat beim technischen Dienst der Gemeindeverwaltung (Max Klein, Tel:)
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Max Klein

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