Parken in Wohngebieten
Parkausweis
In den Straßen oder auf den Parkplätzen, die für Bewohner reserviert sind, können Sie mit dem Parkausweis zeitlich unbegrenzt kostenlos parken, wie in den Untertiteln der Verkehrsschilder angegeben. Diese Untertitel der Verkehrsschilder müssen den Hinweis "werktags 8-18 Uhr außer 3 oder 4 Stunden ausgenommen Anwohner mit Parkausweis" enthalten. Wenn in den Untertiteln der Schilder nur eine Uhrzeit und eine Ausnahme angegeben ist, muss der Anwohner auch eine Parkscheibe auslegen. Dies wird in der Regel auf Parkplätzen angewendet.
Jeder Bewohner kann weiterhin ohne Vignette parken, sofern er eine Parkscheibe verwendet und die angegebenen Zeitgrenzen einhält.
Wer hat Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis?
Die Vignette ist nur in dem jeweiligen Sektor des Inhabers gültig.
Dauerhafte Vignette

Provisorische Vignette
Die provisorische Vignette kann, wie die dauerhafte Vignette, nur an Anwohner, welche innerhalb der Zone „Stationnement résidentiel“ gemeldet sind, ausgestellt werden (z. B. wenn im Rahmen einer Reparatur des Erstfahrzeuges, auf welches eine Vignette zugelassen ist, für eine begrenzte Dauer ein Ersatzfahrzeug genutzt wird oder z.B. wenn Anwohner im Besitz von einem oder mehreren im Ausland registrierten Fahrzeugen sind und eine Anfrage zum Erhalt der dauerhaften Vignette beantragt haben). Diese kostenlose Vignette wird für eine angepasste Dauer, höchstens jedoch für 6 Monate ausgestellt.
Allgemeine Informationen über die Vignette
- Jedem Antrag muss zwingend eine Kopie des Zulassungsscheins und ggf. weitere Belege beigefügt werden.
Falls die Wohnadresse, die auf dem Fahrzeugschein eingetragen ist, noch nicht die der Gemeinde Roeser ist, kann eine Adressänderung im "Biergerzenter" vorgenommen werden, wenn Sie die gelbe Karte zusätzlich zur grauen Karte mitbringen.
Kein Kennzeichen darf auf mehreren Vignetten stehen.
Die Vignetten sind nur in der Gemeinde Roeser und in der darauf genannten Zone gültig.
Für eventuelle Änderungen muss die alte Vignette zusammen mit den erforderlichen Dokumenten und Informationen an die Gemeinde zurückgegeben werden.
Der Verlust oder Diebstahl der Vignette muss der Gemeinde so schnell wie möglich gemeldet werden.
Bei einem Umzug bzw. bei der Übertragung des auf der Vignette aufgeführten Fahrzeugs ist die Vignette unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben.
Bei einem Miet-/Leasing- bzw. Dienstwagen ist eine Kopie des auf Ihren Namen ausgestellten (privaten) Leasing- oder Mietvertrags bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die private Nutzung eines Ihnen zur Verfügung gestellten Dienstwagens beizufügen.
Antrag Vignette "Stationnement résidentiel"
Parkzonen
BLAUE ZONE – MAXIMAL 3 STUNDEN
Für Nicht-Anwohner:
Parken mit Parkscheibe an Werktagen, Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr, maximal 3 Stunden.
Für Anwohner (mit Parkausweis):
Für Anwohner mit einem Anwohnerparkausweis für die betreffende Zone ist das Parken auf 48 Stunden beschränkt, wie in der Straßenverkehrsordnung festgelegt.
VIOLETTE ZONE – MAXIMAL 3 STUNDEN
Für Nicht-Anwohner und Anwohner:
Parken mit Parkscheibe an Werktagen, von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr, maximal 3 Stunden.
ROTE ZONE – MAXIMAL 2 STUNDEN
Für Nicht-Anwohner und Anwohner:
Parken mit Parkscheibe an Werktagen, von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr, maximal 2 Stunden.
GRÜNE ZONE – MAXIMAL 4 STUNDEN
Für Nicht-Anwohner und Anwohner:
Parken mit Parkscheibe an Werktagen, von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr, maximal 4 Stunden.
GRAUE ZONE – MAXIMAL 30 MINUTEN
Für Nicht-Anwohner und Anwohner:
Parken mit Parkscheibe an Werktagen, von Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr, maximal 30 Minuten.
Bivange (secteur BIV)
BLAUE ZONE | VIOLETTE ZONE | ROTE ZONE |
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• von Haus 35, rue de Bettembourg bis zur rue de Roeser (CR159b) • von Haus 22, rue de Bettembourg bis zur rue de Roeser (CR159b) | • Parkplatz neben der Kirche, rue Edward Steichen |
• Parkplatz vor dem Haus 6, rue Edward Steichen |
Livange (secteur LIV)
BLAUE ZONE | VIOLETTE ZONE | ROTE ZONE |
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• rue de Bettembourg • rue de la Chapelle• Parkplatz gegenüber dem Haus 1, rue de la Chapelle • rue des Commerçants • rue de l’Eglise • rue Joseph Lentz • rue de Peppange (CR159) • A Peschen • An de Wisen
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Peppange (secteur PEP)
BLAUE ZONE | VIOLETTE ZONE | ROTE ZONE |
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• rue Saint Benoît | • Parkplatz in der rue des Ponts nahe der rue de la Montagne | / |
Crauthem (secteur CRA)
BLAUE ZONE | VIOLETTE ZONE | ROTE ZONE |
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• rue de Bettembourg | / | / |
Roeser (secteur ROE)
BLAUE ZONE | VIOLETTE ZONE | ROTE ZONE | GRÜNE ZONE | GRAUE ZONE |
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• rue de Bivange (CR159b) • rue de l'Alzette • rue d'Alzingen • rue du Brill • rue du Cimetière • rue de la Forge • rue Hoehl • rue d'Oradour • rue Schlammesté • rue Marguerite Thomas-Clément • rue Jean Weirig
| • Parkplatz gegenüber der Gemeinde, Grand-Rue (unterer Teil) • Parkplatz gegenüber den Häusern 2 bis 2A, rue Marguerite Thomas-Clément | • vor den Häusern 62A und 62B, Grand-Rue • neben der Pumpstation, rue du Cimetière • Parkplatz Friedhof, rue des Sacrifiés 1940-1945 | • Parkplatz gegenüber der Gemeinde, Grand-Rue (oberer Teil) • rue des Sacrifiés 1940-1945 | • 1 markierter Platz vor dem Friedhof, rue du Cimetière |
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