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Wohnen


Im Folgenden finden Sie einige informative Broschüren, die vom Ministerium für Wohnungswesen herausgegeben wurden.



Brochure Accession à la propriété



pdfBrochure Accession à la propriété

Broschüre Zugang zum Wohnungseigentum



pdfBroschüre Zugang zum Wohnungseigentum

Booklet Home Ownership



pdfBooklet Home Ownership

Brochura Acesso A Propriedade



pdfBrochura Acesso A Propriedade

Brochure Location



pdfBrochure Location

Broschüre Mieten



pdfBroschüre Mieten

Booklet Renting



pdfBooklet Renting

Brochura Arrendamento



pdfBrochura Arrendamento

Brochure Rénovation



pdfBrochure Rénovation

Booklet Renovation



pdfBooklet Renovation

Brochura Renovacao



pdfBrochura Renovacao



Allgemeiner Bebauungsplan


Am 9. November 2015 leitete der Gemeinderat das Verfahren zur Annahme des Entwurfs des neuen allgemeinen Bebauungsplans ein. Die Einreichung erfolgte am 18. November 2015. Die Frist, in der Interessierte Einsicht in den Entwurf nehmen konnten, lief vom 19. November bis zum 18. Dezember 2015 (siehe Bekanntmachung vom 18-11-2015).

Die in Artikel 12 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 vorgesehene Informationsveranstaltung fand am 24. November 2015 statt. Eine zweite Informationsveranstaltung über die Entwicklung der Urbanisierung im Viertel 'Hierschterbierg' in Biwingen/Berchem fand am 8. Juni 2016 statt. 


Eine Broschüre, die den Entwurf des allgemeinen Bebauungsplans zusammenfasst, wurde im November 2015 an alle Haushalte der Gemeinde verteilt. Die Broschüre wurde auch auf der Gemeinde-Website veröffentlicht (siehe unten). Ebenfalls auf der Website verfügbar ist die nicht-technische Zusammenfassung der Umweltauswirkungen. (siehe unten).


Der Entwurf des allgemeinen Bebauungsplans, der nach der Durchführung der Konsultationen in Anwendung der Artikel 11 und 12 desselben Gesetzes und nach den Stellungnahmen der Planungskommission und des Umweltministers geändert wurde, wurde dem Gemeinderat am 13. Juni 2016 zur Genehmigung vorgelegt (siehe Beschluss vom 13-06-2016).


Gemäß Artikel 15 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumordnung und Stadtentwicklung wurde dieser Beschluss des Gemeinderats fünfzehn Tage lang, d. h. vom 17. Juni bis zum 4. Juli 2016, in der Gemeinde ausgehängt. Er wurde den Personen, die eine schriftliche Beschwerde eingereicht hatten, per Einschreiben mit Rückschein zugestellt (siehe Bekanntmachung der Veröffentlichung vom 17-06-2016).

Mit Beschluss vom 12. September 2016 berichtigte der Gemeinderat den allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde Roeser in der Fassung des Beschlusses vom 13. Juni 2016, genauer gesagt den grafischen Teil in Bezug auf die Ortschaft Kockelscheuer, indem er die "Zone für Bahn- und Straßenbahnhöfe [Bahnhof]" in "Zone, die frei bleiben soll (grüne Zone)" umstufte. (siehe Beschluss vom 12-09-2016)


Gemäß Artikel 15 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumordnung und Stadtentwicklung wurde dieser Beschluss fünfzehn Tage lang, d. h. vom 15. September bis zum 30. September 2016, in der Gemeinde ausgehängt. Er wurde den Personen, die eine schriftliche Beschwerde eingereicht hatten, per Einschreiben mit Rückschein zugestellt (siehe Bekanntmachung der Veröffentlichung vom 15-09-2016).


Mit Beschluss vom 8. Februar 2017 genehmigte der Innenminister die Beschlüsse des Gemeinderats vom 9. November 2015, 13. Juni 2016 und 12. September 2016 zur Annahme der Neufassung des allgemeinen Bebauungsplans der Gemeinde Roeser. Mit Beschluss vom 9. Februar 2017 hat der Innenminister die Beschlüsse des Gemeinderats vom 13. Juni 2016 und 12. September 2016 zur Annahme der besonderen Bebauungspläne "bestehendes Viertel" der Gemeinde Roeser genehmigt. Diese Beschlüsse wurden der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung gemäß dem für Gemeindeverordnungen vorgesehenen Verfahren, das in Artikel 82 des geänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 festgelegt ist, zur Kenntnis gebracht (siehe öffentliche Bekanntmachung vom 31-03-2017).


Mit Beschluss vom 20. Februar 2017 hat der Gemeinderat das neue Reglement über Bauwerke, Wege und Standorte (RBVS) verabschiedet. Die Verordnung wurde der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung gemäß dem für Gemeindereglemente vorgesehenen Verfahren, das in Artikel 82 des geänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 festgelegt ist, zur Kenntnis gebracht (siehe öffentliche Bekanntmachung vom 31-03-2017). 

 

 

Regelung über Gebäude, öffentliche Wege und Standorte(3.4 MB)





Leitschemata

 






Baugenehmigung


Bevor Sie mit den Bauarbeiten an Ihrem Gebäude beginnen, müssen Sie unbedingt im Besitz einer Baugenehmigung sein, da ansonsten ein Baustopp angeordnet werden könnte.

Eine Baugenehmigung ist erforderlich für:

  • Neubau

  • Erweiterungen, Erhöhungen und Umbauten bestehender Gebäude sowie Änderungen an Außenwänden, tragenden Elementen und Dächern oder der Raumnutzung
  • Anbringen von Vordächern, Markisen, Leuchtreklamen und Werbetafeln am Rand von öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Errichtung und Änderung von Zäunen aller Art entlang öffentlicher Straßen sowie der Rückzugszone

  • Bau von Brunnen, Wassertanks, Futtersilos, Mist- und Jauchegruben

  • Abrissarbeiten

  • Aushub- und Aufschüttungsarbeiten und Bau von Stützmauern

  • Anlage von Privatstraßen oder Gehwegen

  • größere Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, einschließlich der Erneuerung der Fassadenverkleidung

  • Bau von Gartenhäusern, Schwimmbädern und TeichenVerlegung oder Erneuerung des Anschlusses an die Kanalisation.

Antrag auf Baugenehmigung:


Formular.pdf

 




Interaktive Karte

  • Aktuelle Baustellen (CITA)
  • Aktuelle Baustellen (nationale Radwege)
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Kontakt & Öffnungszeiten

 

Administration communale de Roeser
40, Grand-Rue
L-3394 Roeser

Montag: 13h00-16h30
Dienstag bis Donnerstag: 8h00-11h30 und 13h00-16h30
Freitag: 7h00-16h30 (Ohne Unterbrechung)

Telefon:
Technischer Bereitschaftsdienst:
Bereitschaftsdienst im Todesfall (am Wochenende und an Feiertagen, von 09h00 bis 11h00):

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