Rationelle Energienutzung und Nutzung erneuerbarer Energien
Die Gemeinde Roeser fördert die rationelle Energienutzung und die Nutzung erneuerbarer Energien!
Der Gemeinderat hat eine neue Verordnung über die Förderung der rationellen Energienutzung und die Nutzung erneuerbarer Energien beschlossen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Das Hauptziel dieser Verordnung zur Einführung eines Fördersystems ist es, die Bürger der Gemeinde dazu zu bewegen, sich den Bemühungen der Gemeindeverwaltung um den Klimaschutz anzuschließen. So können die Bürger ab dem 1. Januar 2023 von teilweisen Rückerstattungen der Ausgaben in den folgenden Bereichen profitieren:
• Erneuerbare Energien
• energetische Sanierungen im Bereich der Renovierung
• Anpassung an den Klimawandel
• Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
• Elektromobilität
In diesem Sinne können Sie nun finanzielle Unterstützung für den Bau eines nachhaltigen Hauses, für eine nachhaltige energetische Sanierung wie z.B. der Wände, des Daches, der Fenster oder der kontrollierten mechanischen Lüftung, für technische Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie z.B. eine thermische oder photovoltaische Solaranlage, eine Wärmepumpe, einen Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel und für eine Energieberatung erhalten.
• energetische Sanierungen im Bereich der Renovierung
• Anpassung an den Klimawandel
• Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
• Elektromobilität
In diesem Sinne können Sie nun finanzielle Unterstützung für den Bau eines nachhaltigen Hauses, für eine nachhaltige energetische Sanierung wie z.B. der Wände, des Daches, der Fenster oder der kontrollierten mechanischen Lüftung, für technische Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen wie z.B. eine thermische oder photovoltaische Solaranlage, eine Wärmepumpe, einen Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel und für eine Energieberatung erhalten.
Zusätzlich können Sie von Fördermitteln für eine energieeffiziente Heizung, eine energieeffiziente Heizungspumpe oder eine Regenwassersammelanlage profitieren. Auch der Austausch oder die Reparatur von Haushaltsgeräten wie z. B. Kühlschrank, Gefrierschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner fallen darunter.
Im Bereich Mobilität gibt es folgende finanzielle Unterstützung: Kauf eines neuen normalen Fahrrads oder eines Fahrrads mit Tretunterstützung, eines neuen Fahrradhelms, eines neuen Autos mit 100 % Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzelle, eines neuen Leichtfahrzeugs mit 100 % Elektroantrieb und die Installation einer privaten Ladestation.
Wichtige Informationen:
- Es wird dringend empfohlen, vor Baubeginn oder Investitionen die kostenlose Grundberatung der Klima-Agence unter der Telefonnummer (kostenlose Hotline) in Anspruch zu nehmen.
- Nur staatlich geförderte Bauten und/oder Anlagen (Klimabonus) können unter den in der entsprechenden Gemeindeordnung festgelegten Bedingungen eine eventuelle Förderung erhalten.
- Der Antrag auf einen kommunalen Zuschuss kann von einer natürlichen Person gestellt werden. Zulässig sind auch Anträge, die auf der Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe beruhen, die über eine juristische Person (Projektträger oder andere) beantragt wurde.
- Neben den Belegen muss dem Antrag auch ein Bankidentitätsnachweis beigefügt werden.
Vorgehensweise
Der Antrag auf Förderung ist bei der Gemeinde einzureichen, nachdem der Staat die Förderbescheinigung ausgestellt hat.
Dieser Antrag ist spätestens 6 Monate nach Erhalt eines Dokuments, das die Höhe der vom Staat erhaltenen Förderung bescheinigt, zu stellen.
Weitere Informationen über die Höhe der Finanzhilfen finden Sie in der Verordnung zur Einführung einer Beihilferegelung für natürliche Personen zur Förderung der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien
Seitennavigation
Kontakt & Öffnungszeiten
Administration communale de Roeser
40, Grand-Rue
L-3394 Roeser
Montag: 13h00-16h30
Dienstag bis Donnerstag: 8h00-11h30 und 13h00-16h30
Freitag: 7h00-16h30 (Ohne Unterbrechung)
Kontaktieren Sie uns