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Antrag auf Erhalt einer Vignette « STATIONNEMENT RESIDENTIEL »





















Vignette 1


Fahrzeug 1








Fahrzeug 2









Vignette 2


Fahrzeug 1








Fahrzeug 2








Eine Dauervignette kann von Haushaltsmitgliedern beantragt werden, die im Einwohnermeldeamt der Gemeinde mit einer Adresse in einem öffentlichen Straßenabschnitt, der den Bestimmungen für Anwohnerparken unterliegt, als wohnhaft gemeldet sind und die Eigentümer oder Halter eines oder mehrerer Personenkraftwagen sind.

Jeder Haushalt hat Anspruch auf zwei „KOSTENLOSE“ (automatisch erneuerte) Vignetten, die jeweils zwei (2) Kennzeichen enthalten können.

Die Gültigkeit der Vignette ist auf den Personenkraftwagen beschränkt, dessen Kennzeichen, Datum der Gültigkeitsgrenze und Sektor darauf eingetragen sind.

Jedem Antrag muss zwingend eine Kopie des Zulassungsscheins und ggf. weitere Belege beigefügt werden. Falls die Wohnadresse, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, noch nicht die der Gemeinde Roeser ist, kann die Adresse im „Biergerzenter“ geändert werden, wenn Sie die gelbe Karte zusätzlich zum Fahrzeugschein mitbringen. Bei einem Miet-/Leasing- bzw. Dienstwagen ist eine Kopie des auf Ihren Namen ausgestellten (privaten) Leasing- oder Mietvertrags bzw. eine Arbeitgeberbescheinigung über die private Nutzung bei einem zur Verfügung gestellten Dienstwagen beizufügen.



Eine provisorische Vignette (max. 6 Monate) kann den Benutzern eines Personenwagens ausgestellt werden, der ihnen durch einen professionellen Akt als provisorischer Ersatz für einen Wagen, für den eine Vignette gültig ist, zur Verfügung gestellt wird, sowie für Personenwagen, die noch im Ausland immatrikuliert sind.

Der Verlust oder Diebstahl der Vignette muss der Gemeinde so schnell wie möglich gemeldet werden.

Der Wegfall einer oder mehrerer Voraussetzungen für den Erhalt einer Vignette verpflichtet den Inhaber, die ausgestellte Vignette unverzüglich bei der ausstellenden Behörde abzugeben.

Alle Formulare können auch von unserer Website heruntergeladen werden. Die entsprechenden Formulare können per E-Mail oder Post an die Gemeinde zurückgeschickt werden.



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Kontakt & Öffnungszeiten

 

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40, Grand-Rue
L-3394 Roeser

Montag: 13h00-16h30
Dienstag bis Donnerstag: 8h00-11h30 und 13h00-16h30
Freitag: 7h00-16h30 (Ohne Unterbrechung)

Telefon:
Technischer Bereitschaftsdienst:
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