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Barrierefreiheit der App


Gilt nicht für die App-Versionen unter 1.3.0

Die die Erklärung abgebende Stelle "Réiser Gemeng" ist bemüht ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:



Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1.1, das diese Norm umsetzt, vereinbar.



Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:


Unverhältnismäßige Belastung


  • Nicht alle Grafiken in Bildform haben eine pertinente Bezeichnung.
  • Nicht alle in der App verfügbaren Dokumente entsprechen unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage Informationen zu einer barrierefreien Alternative zukommen zu lassen.
  • Die meisten der veröffentlichten Videos sind aus Ressourcengründen nicht untertitelt (oder haben Untertitel in das Bild eingebrannt).
  • Die meisten der veröffentlichten Videos enthalten aus Ressourcengründen keine Audiobeschreibung.
  • Bei manchen englischen, französichen oder luxemburgischen Begriffen werden Sprachänderungen, je nach inhaltlichem Kontext, nicht gemeldet.


Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vum 28 Mai 2019 fallen

Ausgenommen sind alle interaktiven Karten. Wir werden uns bemühen, sie identifizierbar zu machen und sicherzustellen, dass sie keine Fallen darstellen.



Barrierefreiheits-Funktionen


  • Eine automatische Anpassung des Kontrastes basierend auf den System-Einstellungen und einstellbar durch eine Schaltfläche in der App selbst.
  • Möglichkeit, eine Legasthenie-freundliche Schriftart zu verwenden. (nicht kompatibel mit der Textvergrößerung in iOS)



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. März 2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAAM 1.1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – "EducDesign s.a." vorgenommenen Bewertung.



Feedback und Kontaktangaben


  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.


Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.



Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.

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