In den Straßen oder auf den Parkplätzen, die für Bewohner reserviert sind, können Sie mit dem Parkausweis zeitlich unbegrenzt kostenlos parken, wie in den Untertiteln der Verkehrsschilder angegeben. Diese Untertitel der Verkehrsschilder müssen den Hinweis "werktags 8-18 Uhr außer 3 oder 4 Stunden ausgenommen Anwohner mit Parkausweis" enthalten. Wenn in den Untertiteln der Schilder nur eine Uhrzeit und eine Ausnahme angegeben ist, muss der Anwohner auch eine Parkscheibe auslegen. Dies wird in der Regel auf Parkplätzen angewendet.
Jeder Bewohner kann weiterhin ohne Vignette parken, sofern er eine Parkscheibe verwendet und die angegebenen Zeitgrenzen einhält.
Wer hat Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis?
Nur die Einwohner einer Zone die den Bestimmungen des Anwohnerparkens unterliegt können einen Parkausweis beantragen.
Jeder Besitzer oder Halter eines Pkw (soweit dieser auf den Halter angemeldet ist), welcher im Einwohnerregister der Gemeinde innerhalb einer Anwohnerzone gemeldet ist, kann einen Parkausweis beantragen. Maximal 2 Parkausweise pro Haushalt können ausgestellt werden. Es sind zwei Arten des Ausweises vorgesehen: die „Vignette permanente“ und die „Vignette provisoire“.
Die Vignette ist nur in dem jeweiligen Sektor des Inhabers gültig.
Dauerhafte Vignette
Jeder Haushalt, wohnhaft und gemeldet in der Zone „Stationnement résidentiel“ darf bis zu zwei dauerhafte Vignetten beantragen. Pro Vignette können maximal 2 Pkws angemeldet werden.Die dauerhafte Vignette ist für ein Jahr ab dem Ausstelldatum gültig und wird dann verlängert, vorausgesetzt, dass die hierfür erforderlichen Bedingungen weiterhin bestehen. Beide Vignetten werden kostenlos ausgestellt.
Provisorische Vignette
Die provisorische Vignette kann, wie die dauerhafte Vignette, nur an Anwohner, welche innerhalb der Zone „Stationnement résidentiel“ gemeldet sind, ausgestellt werden (z. B. wenn im Rahmen einer Reparatur des Erstfahrzeuges, auf welches eine Vignette zugelassen ist, für eine begrenzte Dauer ein Ersatzfahrzeug genutzt wird oder z.B. wenn Anwohner im Besitz von einem oder mehreren im Ausland registrierten Fahrzeugen sind und eine Anfrage zum Erhalt der dauerhaften Vignette beantragt haben). Diese kostenlose Vignette wird für eine angepasste Dauer, höchstens jedoch für 6 Monate ausgestellt.
Allgemeine Informationen über die Vignette
- Jedem Antrag muss zwingend eine Kopie des Zulassungsscheins und ggf. weitere Belege beigefügt werden.
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Falls die Wohnadresse, die auf dem Fahrzeugschein eingetragen ist, noch nicht die der Gemeinde Roeser ist, kann eine Adressänderung im "Biergerzenter" vorgenommen werden, wenn Sie die gelbe Karte zusätzlich zur grauen Karte mitbringen.
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Kein Kennzeichen darf auf mehreren Vignetten stehen.
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Die Vignetten sind nur in der Gemeinde Roeser und in der darauf genannten Zone gültig.
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Für eventuelle Änderungen muss die alte Vignette zusammen mit den erforderlichen Dokumenten und Informationen an die Gemeinde zurückgegeben werden.
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Der Verlust oder Diebstahl der Vignette muss der Gemeinde so schnell wie möglich gemeldet werden.
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Bei einem Umzug bzw. bei der Übertragung des auf der Vignette aufgeführten Fahrzeugs ist die Vignette unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben.
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Bei einem Miet-/Leasing- bzw. Dienstwagen ist eine Kopie des auf Ihren Namen ausgestellten (privaten) Leasing- oder Mietvertrags bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die private Nutzung eines Ihnen zur Verfügung gestellten Dienstwagens beizufügen.
Antrag Vignette "Stationnement résidentiel"